#Klöckner s Amtsmissbrauch stoppen! Die Regenbogenfahne am #CSD muss wehen! | WeAct
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Das deutsche Grundgesetz verbietet ausdrücklich die Diskriminierung von Minderheiten (1). Damit ist klar: Neutralität in der Frage der Rechte queerer Menschen besteht nicht daraus, keine Flagge zu zeigen. Neutralität besteht daraus, sich zu den Rechten queerer Menschen zu bekennen. Das ist der Grundkonsens, das ist die Geschäftsordnung dieses Landes, wie sie im Grundgesetz steht. Jedes Abweichen davon ist der Versuch, fundamentale gesellschaftliche Errungenschaften wieder infrage zu stellen...
Andrea Bullmer hat dies geteilt.
Kai und der Andere
Als Antwort auf Lasse Gismo (Friendica) • • •für eine den Bundestag betreffende Bettelei ein anderes Bettelportal als das vom Bundestag zu verwenden, muss man auch erstmal fertigbringen.
Wenn die Bettelfrist bei Campact vorüber ist, passiert exakt garnix.
Wird beim Bettelportal des Bundestages das Quorum erreicht, MUSS sich der Bundestag damit befassen.
Wer was anderes als ePetitionen benutzt, will scheitern.